
Garantiebedingungen
für Turbolader und Komponenten der Marke Global Boost®
Global Boost® ist eine eingetragene Marke der turbotrin® GmbH.
Diese Garantiebedingungen gelten für alle Turbolader und Turboladerkomponenten der Marke Global Boost®, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab Lieferdatum.
Die Garantie gilt ausschließlich für Material- oder Herstellungsfehler.
Voraussetzung für die Garantie
Garantieansprüche bestehen nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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Der Turbolader wurde ausschließlich von einer qualifizierten Fachwerkstatt eingebaut.
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Der Einbau erfolgte nach den technischen Herstellervorgaben.
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Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Einbauprotokoll liegt vor.
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Ölversorgung, Kurbelgehäusedruck wurden beim Einbau erneuert oder überprüft.
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Der Motor befindet sich in einwandfreiem technischen Zustand.
Der Käufer ist verpflichtet, folgende Dokumente aufzubewahren:
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Werkstattrechnung
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Einbauprotokoll
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Fahrzeugdaten
Diese müssen im Garantiefall vorgelegt werden.
Einbauvorschriften
Beim Einbau eines Global Boost® Turboladers sind zwingend folgende Arbeiten durchzuführen:
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Reinigung oder Austausch der Ölleitungen
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Austausch des Motoröls
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Austausch des Ölfilters
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Austausch oder Reinigung des Luftfilters
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Kontrolle der Kurbelgehäuseentlüftung
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Prüfung der Öldruckversorgung
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Prüfung der Ansaug- und Ladeluftsysteme
Der Turbolader muss vor dem ersten Motorstart mit Motoröl befüllt werden.
Der Motor darf nach dem Einbau nicht sofort unter Last betrieben werden.
Ausschluss der Garantie
Die Garantie entfällt insbesondere bei:
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Einbau durch nicht qualifizierte Personen
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unsachgemäßem Einbau
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Ölmangel
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verstopften Ölleitungen
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Fremdkörpern im Turbolader
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beschädigten Luftfiltersystemen
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Motorschäden
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Überdrehzahl
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Software- oder Leistungssteigerungen
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Motorsportanwendungen
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Verwendung falscher Motoröle
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mangelnder Wartung
Auch Schäden durch Folgeschäden am Motor sind ausgeschlossen.
Motorsport und Leistungssteigerung
Der Einsatz von Turboladern im Zusammenhang mit:
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Leistungssteigerungen
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Motorsport
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Rennbetrieb
erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
In diesen Fällen besteht kein Garantieanspruch.
Garantieabwicklung
Im Garantiefall muss der Turbolader an die turbotrin® GmbH eingesendet werden.
Die Ware ist als Gewährleistungsfall zu kennzeichnen.
Zusätzlich müssen eingereicht werden:
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Einbauprotokoll
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Werkstattrechnung
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Fehlerbeschreibung
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Fahrzeugdaten
Nach Prüfung erstellt die turbotrin® GmbH einen technischen Befundbericht.
Garantieumfang
Bei berechtigten Garantieansprüchen erfolgt nach Wahl der turbotrin® GmbH:
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Reparatur des Turboladers oder
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Austausch gegen ein gleichwertiges Produkt
Weitere Ansprüche, insbesondere auf:
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Ausbaukosten
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Einbaukosten
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Fahrzeugstillstand
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Folgeschäden
sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Haftungsbeschränkung
Die Haftung beschränkt sich auf den Wert des gelieferten Turboladers.
Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der turbotrin GmbH.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
