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Garantiebedingungen

 

 

für Turbolader und Komponenten der Marke Global Boost®

 

Global Boost® ist eine eingetragene Marke der turbotrin® GmbH.

 

Diese Garantiebedingungen gelten für alle Turbolader und Turboladerkomponenten der Marke Global Boost®, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

 

 

Garantiezeit

 

 

Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab Lieferdatum.

 

Die Garantie gilt ausschließlich für Material- oder Herstellungsfehler.

 

 

 

Voraussetzung für die Garantie

 

 

Garantieansprüche bestehen nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  • Der Turbolader wurde ausschließlich von einer qualifizierten Fachwerkstatt eingebaut.

  • Der Einbau erfolgte nach den technischen Herstellervorgaben.

  • Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Einbauprotokoll liegt vor.

  • Ölversorgung, Kurbelgehäusedruck wurden beim Einbau erneuert oder überprüft.

  • Der Motor befindet sich in einwandfreiem technischen Zustand.

 

 

Der Käufer ist verpflichtet, folgende Dokumente aufzubewahren:

 

  • Werkstattrechnung

  • Einbauprotokoll

  • Fahrzeugdaten

 

 

Diese müssen im Garantiefall vorgelegt werden.

 

 

 

Einbauvorschriften

 

 

Beim Einbau eines Global Boost® Turboladers sind zwingend folgende Arbeiten durchzuführen:

 

  • Reinigung oder Austausch der Ölleitungen

  • Austausch des Motoröls

  • Austausch des Ölfilters

  • Austausch oder Reinigung des Luftfilters

  • Kontrolle der Kurbelgehäuseentlüftung

  • Prüfung der Öldruckversorgung

  • Prüfung der Ansaug- und Ladeluftsysteme

 

 

Der Turbolader muss vor dem ersten Motorstart mit Motoröl befüllt werden.

 

Der Motor darf nach dem Einbau nicht sofort unter Last betrieben werden.

 

 

 

Ausschluss der Garantie

 

 

Die Garantie entfällt insbesondere bei:

 

  • Einbau durch nicht qualifizierte Personen

  • unsachgemäßem Einbau

  • Ölmangel

  • verstopften Ölleitungen

  • Fremdkörpern im Turbolader

  • beschädigten Luftfiltersystemen

  • Motorschäden

  • Überdrehzahl

  • Software- oder Leistungssteigerungen

  • Motorsportanwendungen

  • Verwendung falscher Motoröle

  • mangelnder Wartung

 

 

Auch Schäden durch Folgeschäden am Motor sind ausgeschlossen.

 

 

 

Motorsport und Leistungssteigerung

 

 

Der Einsatz von Turboladern im Zusammenhang mit:

 

  • Leistungssteigerungen

  • Motorsport

  • Rennbetrieb

 

 

erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.

 

In diesen Fällen besteht kein Garantieanspruch.

 

 

 

Garantieabwicklung

 

 

Im Garantiefall muss der Turbolader an die turbotrin® GmbH eingesendet werden.

 

Die Ware ist als Gewährleistungsfall zu kennzeichnen.

 

Zusätzlich müssen eingereicht werden:

 

  • Einbauprotokoll

  • Werkstattrechnung

  • Fehlerbeschreibung

  • Fahrzeugdaten

 

 

Nach Prüfung erstellt die turbotrin® GmbH einen technischen Befundbericht.

 

 

 

Garantieumfang

 

 

Bei berechtigten Garantieansprüchen erfolgt nach Wahl der turbotrin® GmbH:

 

  • Reparatur des Turboladers oder

  • Austausch gegen ein gleichwertiges Produkt

 

 

Weitere Ansprüche, insbesondere auf:

 

  • Ausbaukosten

  • Einbaukosten

  • Fahrzeugstillstand

  • Folgeschäden

 

 

sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

 

 

Haftungsbeschränkung

 

 

Die Haftung beschränkt sich auf den Wert des gelieferten Turboladers.

 

Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

 

 

 

Gerichtsstand

 

 

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der turbotrin GmbH.

 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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